Mietwagenvertrag

1-PARTEIEN
Einerseits ist die zentrale Adresse Güzelyurt Mahallesi 26089.Sk. Nr.:2/B Aksu/Antalya, andererseits ist der Unterzeichner dieses Vertrags eine natürliche oder juristische Person. Dieses Kraftfahrzeug Der Mietvertrag  wird zusammen mit den Mietbedingungen unterzeichnet.
2- DEFINITIONEN
VERMIETER: Repeat Otomotiv Araç Kiralama İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi
MIETER: Die reale oder juristische Person, die diese allgemeinen Bedingungen und den Mietvertrag unterzeichnet hat,
NUTZER/FAHRER: Der Fahrer, der im Mietvertrag/Fahrzeuglieferformular als die Person angegeben ist, die das Fahrzeug nutzen wird,
FAHRZEUG: Das motorisierte Landtransportfahrzeug, dessen Marke, Modell, Kennzeichen und andere Merkmale im Mietvertrag und im Fahrzeuglieferformular angegeben sind und das während des Mietzeitraums vom LEIER zur Nutzung vermietet wird,
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Allgemeine Bedingungen dieses Mietvertrags für Kraftfahrzeuge,
MIETVERTRAG: Motor Land Transport Vehicle Rental Agreement, der die Gruppe, Marke, Modell, Kennzeichen, weitere Merkmale sowie den Mietzeitraum, Mietpreis, zusätzliches Produkt, Versicherung/Versicherung und weitere Aspekte des geleasten Fahrzeugs regelt.
FAHRZEUGLIEFERFORMULAR: Das Formular, das bestätigt, dass das geleaste Fahrzeug an den MIETER geliefert wurde, sein Zustand bei der Lieferung und andere Aspekte sowie der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe an den MIETER und weitere Fragen,
TÄGLICHE MIETSUMME: Der Mietbetrag, der vom PÄCHTER für einen maximalen Mietzeitraum von 24 Stunden zu zahlen ist, ohne alle weiteren Gebühren und Ausgaben,
MONATLICHER MIETBETRAG: Bezieht sich auf den Mietbetrag, der vom PÄCHTER für eine maximale Mietdauer von 30 Tagen zu zahlen ist, ohne alle weiteren Gebühren und Ausgaben.
3- SUBJEKT
Gegenstand dieser allgemeinen Bedingungen ist die Festlegung der Mietbedingungen des vom MIETER mit dem Mietvertrag geleasten Fahrzeugs, die Form und die Bedingungen für die Zahlung der Miete und sonstiger Gebühren, die im Gegenzug vom MIETER festgelegt werden, sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien.
4-NUTZUNG DES FAHRZEUGS
4.1.Mit dem Mietvertrag wird das Fahrzeug während der Mietzeit an den MIETER vermietet, und der MIETER erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß dem Mietvertrag, dem Fahrzeuglieferformular und den in diesen allgemeinen Bedingungen genannten Angelegenheiten zu nutzen, um die Mietgebühr sowie die im Mietvertrag festgelegten Gebühren zu bezahlen.  Das Fahrzeuglieferformular und diese allgemeinen Bedingungen sowie die Annahme aller im Mietvertrag, dem Fahrzeuglieferformular und diesen allgemeinen Bedingungen festgelegten Angelegenheiten.
4.2.Das Fahrzeug wurde zusammen mit allen Reifen, Unterlagen des Fahrzeugs, Zubehör, Ausrüstung und Werkzeugen sowie mit regelmäßiger Wartung vollständig und vollständig mit dem Fahrzeuglieferformular an den LEASE geliefert. Der PÄCHTER akzeptiert, dass das Fahrzeug in gutem Zustand und in gutem Zustand hinsichtlich Karosserie und Mechanik erhalten wurde, mit Ausnahme der im Fahrzeuglieferformular angegebenen Merkmale, und dass keine Anzeichen von Unfällen oder Schäden am Fahrzeug vorliegen.
4.3.Der PEIGER akzeptiert und verpflichtet sich, die im vom Fahrzeughersteller erstellten Angabe des Fahrzeugbenutzerhandbuchs einzuhalten, die notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei der Nutzung des Fahrzeugs zu zeigen und sicherzustellen, dass sich das Fahrzeug in gutem Zustand befindet.
4.4. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb des Gebiets der Republik Türkei gemäß dem Straßenverkehrsgesetz und allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, es nicht ohne schriftliche Zustimmung des Mieters aus dem Gebiet der Republik Türkei zu bringen, dass im Falle der Entfernung des Fahrzeugs aus der Republik Türkei ohne Genehmigung keine Zusicherung und Garantie gilt,  und dass in diesem Fall alle Kosten übernommen wird, einschließlich Rückgabekosten. Darüber hinaus darf der PÄCHTER das Fahrzeug nicht auf die unten beschriebenen Weise nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die aufgeführten, andernfalls haftet er für die Strafen und alle Arten von Ausgaben:
a) Beim Transport von Substanzen im Widerspruch zu Zollgesetzen und anderen Gesetzen,
b) Bei illegalen Werken,
c) Jedes Fahrzeug usw., das schiebt oder zieht,
d) Für den Transport von Passagieren oder Gütern zu kommerziellen Zwecken,
e) Beim Transport von persönlicher Fracht/Güter, die das Fahrzeug beschädigen und die Ladegrenze überschreiten,
f) Wenn sie von einem Fahrer verwendet wird, der Alkohol oder Drogen konsumiert hat, keinen Führerschein hat oder im Mietvertrag nicht als Fahrer oder zusätzlicher Fahrer angegeben ist,
g) Im Motorsport (aber nicht beschränkt auf Rennsport, Rallye, Speed Trials usw.)
h) Orte und Zustände, die für Marke und Modell des Fahrzeugs nicht geeignet sind (Sand oder bergiges Gelände, Bachbett, Sumpf usw.) sowie Orte und Straßen, die nicht für die technische Struktur und Lebensdauer des Fahrzeugs geeignet sind,
i) Unter ungewöhnlichen und ungeeigneten Straßenbedingungen,
j) Off-highway oder auf nicht planmäßigen Fähren,
k) Im Tiertransport.
4.5. Das Fahrzeug wird vom Fahrer und/oder weiteren Fahrern genutzt, die die Voraussetzungen hinsichtlich des gültigen Führerscheins und der Altersgrenze erfüllen, die gemäß der Fahrzeuggruppe im Mietvertrag und im Fahrzeuglieferformular festgelegt werden. Der MIETER ist verpflichtet sicherzustellen, dass der/die im Mietvertrag und Fahrzeuglieferformular genannten zusätzlichen Fahrer vollständig und vollständig den Mietvertrag, dem Fahrzeuglieferformular und den allgemeinen Bedingungen einhalten. Darüber hinaus haftet der MIETER gemeinsam für alle Schäden und Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen können, zusammen mit dem Fahrer und den zusätzlichen Fahrern. Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug auf Grundlage der Erklärung des Mieters zur Verfügung zu stellen, dass es die notwendigen Bedingungen für den Unterschluss dieses Vertrags erfüllt; die Verantwortung für die Feststellung und Kontrolle des Besitzes der genannten Qualifikationen liegt beim MIETER.
4.6. Der MIETER stimmt zu und verpflichtet sich, ohne schriftliche Zustimmung des Mieters keine Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Andernfalls ist der MIETER für die Sanierungskosten und Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Der MIETER kann keine Ansprüche auf Werte geltend machen, die aus dem Fahrzeug entnommen werden oder während der Rücknahme entstehen können.
4.7. Der MIETER haftet nicht für alle Arten von mechanischen und elektrischen Systemschäden, die durch Fahrfehler und/oder Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit usw. verursacht werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf folgende Aspekte: Handbremse, falsches Schalten, Aufprall auf den Fahrzeugboden, Weiterbenutzung trotz eingeschalteter Warnleuchte, Schäden an Teilen wie Reifen und Felgen).  Kraftstoffbedingte Schäden und Fehlfunktionen, Kupplungsaustausch usw.), akzeptiert und verpflichtet sich, alle Schäden und Verluste zu übernehmen, einschließlich Mietausfälle und aller von Dritten geltend gemachten Kosten.
4.8. Alle Benzin-, Park-, HGS-, OG-, Autobahn-, Brücken- usw.-Mautgebühren sowie Verkehrsstrafen, Zinsen und Zubehör des Fahrzeugs gehören dem MIETER und werden vom Mieter bezahlt. Selbst wenn die Mietdauer abläuft, ist der MIETER für etwaige Strafen während der Mietperiode verantwortlich. Selbst wenn die Strafquittung nur auf dem Kennzeichen ohne Name und Unterschrift geschrieben ist, stimmt der PÄCHTER der aktuellen Strafe zu. Die vom Mieter erhaltenen Strafquittungen bezüglich der Maut- und Parkgebühren sowie Verkehrsstrafen wie OGS, HGS, Autobahn, Brücken usw., die während der Mietzeit an das Fahrzeug ausgestellt werden, werden vom Mieter bezahlt, und der gezahlte Betrag, Verzögerungszinsen und eventuelle Zubehörteile sowie die Servicegebühr werden der Maut hinzugefügt.  Park- und/oder Strafgebühr und vom MIETER erhoben. Selbst wenn der Mietvertrag und diese allgemeinen Bedingungen abgelaufen sind, ist der MIETER für diese Beträge verantwortlich. Der MIETER darf den MÄCHTER nicht bitten, gegen Mautkosten und Verkehrsstrafen wie OGS, LGS, Straßen, Brücken usw. Einspruch zu erheben, die Strafgebühren zu vermeiden, wenn der MIETER nicht widerspricht, und darf in dieser Hinsicht keine Forderungen stellen. Zusätzlich ist der MIETER befugt, Mautgebühren, Verkehrsstrafen, Zinsen und Zubehör sowie Servicegebühren wie Parken, OG, LGS, Autobahn, Brücken usw. zu erheben, indem er diese von der Kreditkarte und/oder Garantie des Mieters abzieht, ohne bis zum Ende der Mietperiode zu warten und ohne Genehmigung oder Benachrichtigung. Diese Befugnis des PEIGERS beschränkt sich nicht auf die Vertragsdauer, und der Mieter akzeptiert diese Befugnis des Mieters im Voraus.
4.9. Der MIETER zahlt die Kaution, die vom MIETER im Mietvertrag gemäß der Fahrzeuggruppe festgelegt wird (vorausgesetzt, dies bedeutet keine Begrenzung der Höhe des vom MIETER verursachten Schadens/Schadens und ohne Beeinträchtigung des Rechts, die Schadens-/Verlustkosten über diesen Betrag hinausgehen), die vom MIETER im Mietvertrag gemäß der Fahrzeuggruppe festgelegt wird,  als Garantie für die Schäden, die an den Fahrzeugen entstehen können, sowie für andere Forderungen und andere Rechte des MIETERS, die sich aus dem Vertrag ergeben, wird an den MIETER vor der Übergabe des Fahrzeugs, per Kreditkarte oder Sperre, sichergestellt, dass es platziert wird. Diese Kaution wird auf dasselbe Konto zurückerstattet, wenn sie von der Kreditkarte eingezogen wurde, und wenn die Sperre angewendet wurde, wird sie innerhalb von 28 Tagen ab Rückgabedatum des Fahrzeugs aufgehoben, wenn das Fahrzeug pünktlich an den VERMIETER am im Mietvertrag festgelegten Lieferort geliefert wird,  und wenn der PÄCHTER keine Schulden hat. Der MIETER ist nicht verantwortlich für eventuelle Verzögerungen, die durch die Bank bei der Rückgabe der Sicherheiten oder Entblockung verursacht werden. Falls die Fahrzeuge nicht vollständig und reibungslos und reibungslos geliefert werden oder der MIETER Miet- und/oder andere Schulden hat, wird die Kaution gegen diese Forderungen abgerechnet, ohne dass eine Mitteilung, ein Urteil oder eine Genehmigung des MIETERS erforderlich ist, und die Schäden und Forderungen, die den Garantiebetrag übersteigen, werden separat vom LIETER eingezogen. Der PEIGER ist befugt, die Schäden und Forderungen, die diesen Garantiebetrag überschreiten, einzutreiben, indem er sie von der Kreditkarte des Mieters abzieht, ohne dass eine Erlaubnis, ein Urteil oder eine Benachrichtigung erforderlich ist.
4.10. Alle Schulden und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der "Fahrzeugbetreiberhaftung" in der Eigenschaft als "Fahrer" gemäß den Gesetzen zum Fahrzeug liegen beim MIETER, und der Vermieter ist allein für alle materiellen und moralischen Schäden verantwortlich, die die Fahrzeuge an Dritten und/oder Kraftfahrzeugen und/oder der Umwelt verursachen können. Aus diesem Grund erstattet der MIETER alle Schäden, die er möglicherweise zahlen muss. Auch wenn der Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen gekündigt werden, haftet der MIETER weiterhin für etwaige während der Mietdauer entstandene Schäden.
4.11. Der PÄCHTER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass der Mieter keine Garantie leisten muss, falls ein Antrag auf vorläufige Pfändung oder vorsorgliche Verfügung gegen den Mieter aufgrund dessen Nichtzahlung der Miete und/oder anderer Schulden aus dem Mietvertrag und den allgemeinen Bedingungen gestellt wird.
4.12. Nachdem das Fahrzeug an den MIEGER übergeben wurde, wenn der PÄCHTER und/oder eine dritte Partei mit dem Fahrzeug gegen das Gesetz verstößt oder das Fahrzeug in eine Straftat oder aus einem Grund verwickelt ist, für den der PACHTNEHMER verantwortlich ist, wenn die Behörden Maßnahmen zur Fahrzeugzulassung ergreifen und/oder das Fahrzeug an den Treuhänder und/oder den Mieter übergeben,  Der Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen unterliegen keiner Kündigung, sie werden automatisch ohne Vorwarnung oder Urteil beendet. In diesem Fall akzeptiert der MIETER und verpflichtet sich, dass er die Mietgebühren umgehend über den höchsten Tagesmietpreis des Fahrzeugs zahlt, der während der Dauer der Maßnahme anfallen, zusammen mit allen direkten und/oder indirekten Schäden, die der MÄCHTER erlitten hat, falls vorhanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschleppwagen.  Transport, Parken, Lieferung, Strafen, Steuern, Gebühren und alle anderen Schäden, falls vorhanden, in bar und voller Zahlung, ohne Einwände zu erregen. Zusätzlich ist der PÄCHTER verpflichtet, im Falle einer Beschlagnahmung oder Beschlagnahme durch die Behörden aus diesen Gründen verpflichtet, den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Tag der Beschlagnahmung/Beschlagnahmung sofort an den Mieter zu zahlen. Falls das Fahrzeug aufgrund der von den Behörden verhängten Maßnahmen nicht verkauft werden kann, ist der PEIGER für die Kosten für die Bürgschaft, das Bankgarantieschreiben oder die Barblockierung sowie alle weiteren Ausgaben verantwortlich, die den Behörden zur Aufhebung der Maßnahme zu überfallen sind.
4.13. Der PEIGER ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß der im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular festgelegten Kilometerbegrenzung gemäß der Fahrzeuggruppe zu nutzen. Wird die im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular angegebene Laufleistungsgrenze überschritten, akzeptiert der MIETER, erklärt und verpflichtet sich zur Zahlung der im Mietvertrag und im Fahrzeuglieferformular festgelegten Meilenüberschuss.
4.14.Der MIETER ist verpflichtet, den Kraftstoff im Tank des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Anmietung zurückzugeben, wie er empfangen wurde. Falls der MIETER das Fahrzeug mit überschüssigem Kraftstoff zurückgibt, hat er kein Recht, eine Gebühr zu zahlen oder eine Rückerstattung, einen Abzug usw. vom Mieter zu verlangen. Falls der MIETER den Kraftstoff unvollständig liefert, werden die fehlenden Kraftstoffkosten berechnet und der Verlustbetrag vollständig durch Hinzufügen der Servicegebühr an den Mieter abgerechnet. In diesem Fall ist der MIETER verpflichtet, die fehlenden Treibstoffkosten, die Servicegebühr und die damit verbundenen Mehrwertsteuerbeträge umgehend an den Mieter zu zahlen. Selbst wenn der Schaden nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wird, ist der MIETER für die aus diesem Grund entstehenden Schäden verantwortlich. Der MIETER ist befugt, diesen Verlustbetrag und die Treibstoffgebühr von der Kreditkarte des Mieters zu verlangen, ohne dass eine Genehmigung, Benachrichtigung oder Regelung erforderlich ist.
4.15. Der VERMIETER kann diesen Mietvertrag einseitig kündigen, wenn er es für notwendig hält. In diesem Fall ist der MIETER verpflichtet, das Fahrzeug umgehend zurückzugeben. Falls diese Rückerstattung nicht sofort erfolgt, ergreift der MIETER rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der unbefugten Nutzung des Fahrzeugs und fordert vom PÄCHTER die anfallenden Rechts- und Anwaltskosten zusätzlich zu den Miet- und Strafgebühren, die über die höchste Tagesmietgebühr in seinem System zum Zeitpunkt der Beendigung berechnet werden. Der MIETER zahlt diese Gebühren bei erster Anfrage ohne Einwände an den Mieter.
4.16. Der MIETER vermietet das betreffende Fahrzeug für die persönliche/rechtliche Nutzung des Mieters. Diese Vereinbarung gewährt dem LEASINGNEHMER keine Rechte am Fahrzeug. Der MIETER hat kein Recht, das gemietete Fahrzeug erneut zu vermieten. Sollte diese Situation festgestellt werden, hat der PÄCHTER das Recht, den Vertrag einseitig sofort zu kündigen sowie das Recht, alle Garantien und Garantien einzutreiben.
5. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
5.1.Der MIETER ist verpflichtet, alle schriftlich im Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen und dem Fahrzeuglieferformular festgelegten Gebühren sowie die Gebühren für die folgenden Dienstleistungen zu zahlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die aufgeführten:
a) Die Mietgebühr, berechnet über die Anzahl der gemieteten Tage,
b) Die Gebühren für die zusätzlichen Produkte und zusätzlichen Dienstleistungen für das gemietete Fahrzeug,
c) Beantragt für das Mietfahrzeug; zusätzliche Versicherungs- und Kfz-Versicherungsgebühren,
d) Zusätzliche Mietgebühren, Einweggebühren und rechtlich angewandte Steuern, Kilometerüberschussgebühren, Schadens-/Verlustentschädigungsgebühren, Servicegebühren, Parken, Heizgassen, Autobahnen, Brückengebühren, Verkehrsstrafen und alle Kosten, die durch diese Vermietung entstehen können.
5.2.Der PÄCHTER leistet die Zahlungen gemäß dem Mietvertrag. Beträgt die Mietdauer 1 Monat oder weniger als 1 Monat, kann der Vermieter die Mietzahlung im Voraus verlangen. Bei Mietverträgen mit einer Mietdauer von mehr als 1 Monat kann der Antrag auf Vorauszahlung nur für monatliche Mietperioden gestellt werden oder in Form der Vorauszahlung des gesamten Betrags erfolgen. Falls es einfach ist, die Miete in monatlichen Zeiträumen zu zahlen, kann die Miete für den ersten Monat gemäß der oben genannten Bestimmung bar eingezogen werden, und die Miete für die folgenden Monate kann monatlich zu Beginn jedes folgenden Monats im Voraus eingezogen werden. Darüber hinaus stimmt der MIETER zu, dass, falls Mietpreis, sonstige Gebühren im Rahmen des Mietvertrags und der allgemeinen Bedingungen sowie das Fahrzeuglieferformular und die gesetzlichen Zahlungen nicht vollständig und vollständig pünktlich bezahlt werden, alle Beträge ab Rechnungsdatum fällig sind, ohne dass eine Warnung oder Benachrichtigung erforderlich ist,  und dass alle fälligen Forderungen zusammen mit den Ausfallzinsen zum doppelten Satz des Vorauszinssatzes der Zentralbank der Republik Türkei ab dem Rechnungsdatum, deklariert und verpflichtet werden, bezahlt werden. Sollten die Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt werden, behält sich der PÄCHTER das Recht vor, den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen einseitig zu kündigen. In diesem Fall hat der PEIGER auch das Recht, die Belohnungen und Dienstleistungen oder den Preis der verdienten Auszeichnungen und Dienstleistungen durch die Nutzung der Kampagne usw. geltend zu machen.
5.3.Der MIETER akzeptiert unwiderruflich, dass alle weiteren Gebühren, die sich aus diesem Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen und dem Fahrzeuglieferformular ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben genannten Gebühren, von der im Mietvertrag/Fahrzeuglieferformular angegebenen Kreditkarte eingezogen werden, ohne dass eine Genehmigung, Bestimmung oder Benachrichtigung erforderlich ist, ohne dass die Vertragsdauer erforderlich ist. Selbst wenn diese Vereinbarung beendet oder aus irgendeinem Grund beendet wird, bleibt diese Klausel 5.3 auf unbestimmte Zeit in Kraft.
6. VERSICHERUNG UND HAFTPFLICHT
6.1.Alle Verantwortlichkeiten und Haftpflichten, die dem PEIGER zugefügt werden können, einschließlich materieller Schäden, Behandlungskosten und aller Arten von Schäden anderer Art, ebenso wie materielle und moralische Schäden, Wertverluste und Einkommensverluste, die außerhalb des Anwendungsbereichs und/oder der Grenzen der verpflichtenden finanziellen Haftpflichtversicherung des an den MIETER vermieteten Fahrzeugs liegen und außerhalb des Anwendungsbereichs und/oder der Grenzen der verpflichtenden finanziellen Haftpflichtversicherung liegen des vom VERMIETER hergestellten Fahrzeugs gehört dem PEITER.
6.2.Der MIETER zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags; Wenn er Schutz mit zusätzlichen Garantien/Versicherungen bieten möchte, ist er verpflichtet, die vom PEIETER zu verlangenden Prämiengebühren zusätzlich zum Mietpreis im Voraus zu zahlen. Falls eine oder alle zusätzlichen Zusicherungen/Versicherungen vom Mieter angefordert werden und die Prämien im Voraus bezahlt wurden, gelten die "Allgemeinen Bedingungen der Vollkaskoversicherung für Landfahrzeuge" (im Folgenden als "allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung" bekannt), die vom Verband der Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsgesellschaften der Türkei veröffentlicht wurden, die am Tag des Schadens/Ereignisses in Kraft waren, in Bezug auf diese Zusicherung(en) als gültig. Da die Schadensreparaturversicherung und die Fahrzeugdiebstahlversicherungsgrenze innerhalb der allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung liegen, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses/-datums gültig sind, vorausgesetzt, sie überschreiten den aktuellen Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens/Ereignisses nicht; Der PEIGER ist verantwortlich für alle Schäden sowie materielle und moralische Schäden, Wertverluste, Einkommensverluste usw., die gegen das gemietete Fahrzeug, andere Kraftfahrzeuge, Personen im Fahrzeug und andere Dritte entstehen können, die außerhalb des Anwendungsbereichs oder der Grenzen der oben genannten allgemeinen Bedingungen liegen. Mit der Erklärung können keine Schadensanierungs- und Fahrzeugdiebstahlversicherung genutzt werden. Der PÄCHTER haftet für jegliche mögliche Schäden, die durch Unfälle mit dem Mietfahrzeug oder anderen Personen, den Fahrer, die Insassen des Fahrzeugs und Dritte entstehen können, die durch Unfälle mit dem Mietfahrzeug oder andere Gründe liegen, die außerhalb des Anwendungsbereichs und der Grenzen der Versicherungspolicen liegen, für die die Prämie gezahlt wurde. Der MIETER kann nicht geltend machen, von den Versicherungspolicen zu profitieren, für die der Prämienpreis nicht vollständig, vollständig und im Voraus bezahlt wurde, und von der Deckung dieser Policen zu profitieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der MIETER, die Haftung für Schäden und die damit verbundene Entschädigung, Schäden und Kosten ohne Einspruch zu übernehmen, falls er sich selbst, das Fahrzeug und/oder dessen Fahrer, die Personen im Fahrzeug und/oder anderen Dritten und/oder anderen Fahrzeugen unter den unten genannten Bedingungen beschädigt hat, selbst wenn der MIETER die Prämiengebühren durch Anforderung zusätzlicher Zusicherungen/Versicherungen bezahlt hat.
a) In Fällen, in denen festgestellt wird, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stand,
b) In Fällen, in denen kein Verkehrsunfallbericht erstellt oder kein Alkoholbericht vorliegt,
c) Falls der Verkehrsunfallbericht, der Alkoholbericht, Fotokopien des Führerscheins der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Fotokopien der Verkehrsversicherungspolice, Fotokopien der Führerscheine, der Augenzeugenbericht, Aussagen und sonstiger vom Mieter angeforderten Dokumente dem VERMIETER nicht vollständig und vollständig innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag des Unfalls/Vorfalls eingereicht werden können,
d) Im Falle der Nutzung eines Fahrzeugs gegen Verkehrsregeln und/oder die in Artikel 4.4 aufgeführten Fragen bei vorsätzlichen Unfällen,
e) Im Falle von Unfällen und/oder Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch andere Personen als den MIETER und die als zusätzliche Fahrer vorgesehenen Fahrer in the rental agreement,
f) In Fällen, in denen Schadens- und Verlustbeträge aus keinem Grund gemäß den allgemeinen Bedingungen des Verbandes der Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsgesellschaften der Türkei gezahlt werden, Pflichtversicherung für finanzielle Haftpflicht, freiwillige finanzielle Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, erhöhte finanzielle Haftpflichtversicherung und/oder Versicherungs-/Kfz-Versicherungspolicen und/oder in Fällen, in denen Versicherungsgesellschaften aus keinem Grund zahlen und/oder außerhalb des Anwendungsbereichs und der Grenze liegen Versicherung/Versicherung
g) In Fällen, in denen die Mietgebühr nicht bezahlt oder in Verzug gefallen ist.
In order for the LESSEE to benefit from the aforementioned assurances and insurances, the LESSEE must submit the documents specified in subparagraph (c) to the LESSEE in full. Otherwise, these assurances and insurances cannot be used, and the LESSEE is also authorized to demand and collect the rental fees for the period until the date of full and complete submission of these documents.
6.3.Der PÄCHTER und der/die zusätzlichen Fahrer sind verpflichtet, im Falle eines Unfalls folgende Maßnahmen zu erfüllen:
a) Um den PECHTER sofort zu informieren,
b) Antrag bei der nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriestation ohne Bewegung des Fahrzeugs und zur Einholung eines Unfall-, Schadens-, Diebstahl-, Verlustberichts und eines Alkoholberichts,
c) Wenn möglich, um Fotos des Fahrzeugs am Unfallort zu machen,
d) Um die Namen und Adressen der betreffenden Personen und Zeugen zu erhalten,
e) Keine Verantwortung für nicht vorhandene Schuld zu übernehmen,
f) Im Falle von doppelseitigen Unfällen, um eine Fotokopie von Führerschein, Führerschein und Verkehrsversicherungspolicen der Parteien zu erhalten und, falls dies nicht möglich ist, Informationen wie Führerscheinnummer, Provinzinformationen, Fahrzeugbrief der Versicherungsgesellschaft, in der die Verkehrsversicherung ausgestellt wird, sowie Policennummern usw.
g) Das Fahrzeug nicht verlassen, ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen,
h) Um die Unfallbenachrichtigung sowie die zugehörigen Protokolle und Berichte spätestens 24 Stunden ab dem Unfalldatum/Vorfall an den MIETER zu übergeben,
i) Im Falle eines Unfalls mit materiellen, tödlichen und/oder körperlichen Schäden ist die Situation sofort an die nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriebeamten und/oder die zuständigen Behörden zu melden,
6.4.Falls der MIETER die Prämienbeträge nicht vollständig, vollständig und im Voraus durch Anforderung der oben genannten Zusicherungen und Versicherungen zahlt, haftet er für etwaige Schäden, Schäden, Entschädigungen, Wertverluste und Einkommensverluste, die durch Unfälle mit dem geleasten Landtransportfahrzeug und andere Gründe gegen das geleaste Fahrzeug entstehen oder verursacht werden,  Der Fahrer, die Personen im Fahrzeug, andere Kraftfahrzeuge, Dritte – Der PÄCHTER ist verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen.
6.5.Im Falle eines Unfalls blockiert der MIETER eine Kaution gegen die Höhe des Schadens und der Entschädigung (sofern dies nicht bedeutet, dass die Höhe des Schadens und der Entschädigung begrenzt ist und das Recht auf Schadensersatz und Entschädigungsbeträge, die über diesen Betrag hinausgehen) von der Kreditkarte des Mieters ohne Genehmigung oder Benachrichtigung. Der MIETER ist befugt, Mietgebühren, Schäden, Verluste, Entschädigungen und alle anderen Forderungen vom Garantiebetrag abzuziehen, ohne dass eine Erlaubnis, Mitteilung oder ein Urteil erforderlich ist, und der MIETER akzeptiert im Voraus, dass er/sie gegen diese Angelegenheit keinen Einspruch erheben wird.
6.6.Im Falle eines Diebstahls muss der PÄCHTER nachweisen, dass er die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, indem er den Fahrzeugführerschein und die Schlüssel zurückgibt, den erforderlichen Antrag bei den Sicherheitsbehörden bezüglich des Diebstahls stellen und den offiziellen Bericht darüber einreichen. Falls das Fahrzeug oder ein Teil des Fahrzeugs während der Vermietung gestohlen wird, müssen alle notwendigen Berichte vom MIETER eingeholt und dem MIETER eingereicht werden. Wenn die Meldungen nicht innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Vorfalls vom Mieter eingereicht werden oder nicht im Rahmen der allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen der Vereinigung der Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsgesellschaften der Türkei fallen, die am Tag des Vorfalls gelten (z. B. das Hinterlassen eines Schlüssels am Fahrzeug und/oder die Übergabe des Fahrzeugs an die Park-/Waschmitarbeiter und/oder Missbrauch von Sicherheit usw.) oder Plagiat, dass die Versicherungsgesellschaften nicht als Diebstahl gelten. In solchen Fällen zahlt der PÄCHTER umgehend die aktuellen Kaufpreise für das Fahrzeug oder Fahrzeugteile/Ausrüstung an den Mieter. Der PÄCHTER behält sich das Recht vor, für den Zeitraum bis zu dieser Zahlung eine Mietgebühr vom Mieter zu verlangen. Darüber hinaus behält sich der MIETER das Recht vor, die entstandenen Schäden geltend zu machen.
6.7.Der MIETER ist verantwortlich für die Erhaltung zusätzlicher Produkte wie Schneeketten, Navigation, Babysitze usw. sowie der Dokumente, Werkzeuge, Ausrüstung und Zubehörteile, die er zusammen mit dem Mietvertrag und/oder dem Fahrzeuglieferformular erhält und im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular festgelegt ist. Diese Produkte sind nicht in zusätzlichen Garantien oder zusätzlichen Dienstleistungen enthalten, und im Falle von Schäden, Verlust oder Diebstahl wird der aktuelle Marktwert am Tag des Ereignisses bar, vollständig und sofort an den MIETER ausgezahlt.
6.8.Der MIETER haftet nicht für den Verlust oder Schaden oder Diebstahl oder Diebstahl von Waren, die vom PÄCHTER transportiert oder im Fahrzeug zurückgelassen werden. Aus diesem Grund kann der MIETER keine Rechte und Forderungen vom PEIGER unter irgendeinem Namen geltend machen.
6.9.Der MIETER ist nicht der Hersteller des Fahrzeugs und kann nicht für Schäden, Verluste und Entschädigungen haftbar gemacht werden, die durch einen Herstellungsfehler des Fahrzeugs oder seiner Ersatzteile entstehen können.
6.10.Falls das Fahrzeug außerhalb des Mietzeitraums genutzt wird und/oder von Dritten außer dem Fahrer/zusätzlichen Fahrern, die im Mietvertrag festgelegt sind, oder vom Fahrer und/oder zusätzlichen Fahrern, die das Alter und/oder das Führerscheinjahr nicht einhalten, oder gegen das Gesetz oder den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen verstößt,  die oben genannten Garantien und Versicherungen sind ungültig, selbst wenn der MIETER die Kosten gezahlt hat. Der PÄCHTER kann nicht von Versicherung, Versicherung und gesetzlichen Rechten profitieren.
6.11.Der MIETER haftet nicht für Schäden, die durch eine außer Betrieb gestellte Fahrzeug entstehen können.
7. RÜCKGABE DER GEMIETETEN FAHRZEUGE
7.1.Falls der MÄCHTER das Mietfahrzeug vorzeitig zurückgeben möchte, liegt es im Ermessen des Mieters, ob er den Preis erstattet oder nicht. Falls die Reservierung oder Mietgebühr im Voraus bezahlt wurde, das Fahrzeug aber nicht rechtzeitig angekommen ist, werden die eingezogenen Beträge nicht erstattet und der Mieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug, das nicht rechtzeitig abgeholt wurde, für den Reservierungs-/Mietzeitraum zu behalten, für den der Preis im Voraus bezahlt wurde. Wenn das Fahrzeug, das nicht rechtzeitig eingegangen ist, jederzeit während der Reservierungszeit abgeholt werden soll, hängt die Möglichkeit des Mieters, diese Anfrage zu erfüllen, vom aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt ab, und der Mieter kann nicht verpflichtet sein, das Fahrzeug zu stellen.
7.2.Der MIETER soll das Fahrzeug, das Ersatzrad, alle Reifen, Dokumente, Zubehör, zusätzliche Produkte und Werkzeuge an die im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular angegebene Rückgabeadress des im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular angegebenen Rückgabetag und -zeit an die im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular angegebene Rückgabe-Adresse zurückgeben und liefern.  vollständig und unversehrt. Im Mietvertrag sind Lieferung und Rückgabe (Rückgabe) im Lieferformular festgelegt. Liefert der MIETER die Fahrzeuge mit schriftlicher Zustimmung an eine andere Adresse als die Adresse, an die er sie liefern muss, zahlt er die vom MIETER festgelegte Einweggebühr. Der MÄCHTER/FAHRER ist verpflichtet, das Fahrzeug am Rückgabetermin zurückzugeben und das Rückgabe-/(Rückgabe-)Übergabeformular nicht zu unterschreiben
7.3.Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Unterlagen des Fahrzeugs, Zubehör, Werkzeuge, zusätzliche Produkte und Ausrüstung unbeschädigt und vollständig zu liefern, sobald sie empfangen werden. Der MIETER ist für jegliche Schäden oder Schäden haftbar, die außerhalb der regulären Nutzung entstehen, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wurden, und der PÄCHTER ist verpflichtet, den vom Mieter festgelegten Betrag umgehend zu zahlen. Darüber hinaus hat der MIETER das Recht, die Schäden und Mängel am Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen ab dem Abgabedatum im Detail zu prüfen und ihn zu benachrichtigen. Die Tatsache, dass während der Rückgabe des Fahrzeugs ein Rückgabeformular/-bericht ausgestellt wird, bedeutet nicht, dass der MIETER auf dieses Kontroll- und Benachrichtigungsrecht verzichtet hat. Der MIETER übernimmt Verantwortung für jegliche Schäden oder Schäden an den Fahrzeugen, die außerhalb des regulären Gebrauchs entstehen.
7.4.Der MIETER beantragt beim MIETER alle Verlängerungen und holt die schriftliche Zustimmung des MÄCHTERS ein. Im Falle von Verlängerungen ohne schriftliche Zustimmung wurde von den Parteien akzeptiert, dass der MIETER das Fahrzeug unrechtmäßig besitzt. Falls der MIETER einen Artikel des Mietvertrags, des Fahrzeuglieferformulars und dieser allgemeinen Bedingungen nicht einhält, insbesondere wenn der MIETER das Fahrzeug nicht zum im Mietvertrag und/oder im Fahrzeuglieferformular festgelegten Zeitpunkt liefert oder leaset, ermächtigt der MIETER den MIETER, das betreffende Fahrzeug unverzüglich ohne vorherige Vorwarnung zurückzunehmen und zu beschlagnahmen, wo es sich befindet.  Erlaubnis oder Urteil. Der PÄCHTER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, aus diesem Grund keine Rechte vom Mieter geltend zu machen und auf alle Klagen, Beschwerden und andere Rechte zu verzichten. Der MIETER ist verpflichtet, die Schäden und Kosten zu übernehmen, die während der Rücknahme/Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch den VERMIETER entstehen können. Der MIETER ist nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Gegenstände oder Substanzen im Fahrzeug während der Rücknahme oder Beschlagnahme des Fahrzeugs verantwortlich. Selbst wenn der VERMIETER die Miete für die Verzögerungsfrist eingezogen hat, kann dies nicht so interpretiert werden, dass der Mietvertrag verlängert oder unbegrenzt wird.
7.5. Außerdem ist der MIETER verpflichtet, bei der Lieferung des Fahrzeugs nicht zum Rückgabetermin und -datum 1 volle Tagesgebühr für die ersten 1 Stunde oder mehr sowie die höchste Tagesmietgebühr für das Fahrzeug pro Tag bei Verzögerungen von 24 Stunden oder mehr zu zahlen. In diesem Fall ist der PEIGER auch verpflichtet, alle Schäden zu übernehmen, die durch die Störung und Verschlechterung des Reservierungsplans des Mieters entstehen können. Darüber hinaus kann dieses Problem nicht so interpretiert werden, dass der Mietvertrag verlängert oder unbefristet wird.
7.6 MIETER/FAHRER/ZUSÄTZLICHE FAHRER sind verpflichtet, das Fahrzeug am Rückgabedatum zurückzugeben und das (Rückgabe-)Formular zu unterschreiben. Andernfalls bleiben alle Schadenskosten, Unfallkosten, Verkehrsstrafen, Arbeitsverluste, HGS, OGS, Assistentendienste, Einkommensverluste und alle ähnlichen Aufgaben weiterhin.
8. KÜNDIGUNGSRECHT, KÜNDIGUNG DES VERTRAGS UND STRAFKLAUSEL
8.1.
Diese allgemeinen Bedingungen und der Mietvertrag treten mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft und enden automatisch bei der Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs an den MIETER gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags, des Fahrzeuglieferformulars und der allgemeinen Bedingungen, ohne weitere Ankündigung. Selbst wenn der Vertrag ausläuft, ist der VERMIETER befugt, seine Rechte geltend zu machen, die sich aus dem Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen und dem Fahrzeuglieferformular ergeben.
8.2.Der VERMIETER hat das Recht, den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen einseitig und ohne Entschädigung, ohne Angabe von Gründen oder ohne Ankündigung, Verwarnung oder Urteil während der Mietdauer zu kündigen, falls dies für notwendig gehalten wird.
8.3.Falls der MIETER eine oder alle seiner Verpflichtungen und Verpflichtungen im Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen und dem Fahrzeuglieferformular ganz oder teilweise nicht erfüllt, hat er das Recht, den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen einseitig und ohne Entschädigung ohne Vorankündigung zu kündigen,  Warnung oder Provision.
8.4.Der PEIGER gibt den Handel auf, beantragt ein Konkordat, leitet in irgendeiner Weise Durchsetzungsverfahren gegen den Mieter ein, hat Zahlungsschwierigkeiten, hat Liquidation oder Insolvenz beantragt oder hat beim Gericht einen Antrag auf Verschiebung der Insolvenz gestellt oder versäumt es, die Mietgebühr oder irgendwelche Forderungen des Mieters aus dem Mietvertrag zu zahlen,  Allgemeine Bedingungen, das Fahrzeuglieferformular vollständig und vollständig pünktlich oder die Kreditkarte, deren Daten im Mietvertrag enthalten sind, werden gesperrt. Falls die Kreditkarte aufgrund von Gründen wie Kürzung, Kürzung, Kündigung, Ablauf derselben Art und Limits unbrauchbar wird, wird dem VERMIETER nicht sofort schriftlich mitgeteilt, oder das Fahrzeug irgendwo verlassen wird (nach Ermessen des Mieters) oder es besteht Verdacht auf Vertrauensmissbrauch (nach Ermessen des VERMIETERS),  Der Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen unterliegen keiner Kündigung, sie werden automatisch ohne Vorwarnung oder Urteil beendet.
8.5.Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens 3 Stunden ab dem im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular festgelegten Lieferpunkt an den im Mietvertrag und/oder Fahrzeuglieferformular festgelegten Lieferpunkt an den VERMIETER zu übergeben. Wenn der MIETER die Lieferung nicht vornimmt, akzeptiert er die Beschlagnahmung und Übergabe des Fahrzeugs durch den VERMIETER am Standort ohne vorherige Benachrichtigung, Verwarnung oder Entscheidung als unwiderruflich. Der PÄCHTER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, keine Rechte vom Mieter aufgrund der Ausübung des Beschlagnahmerechts durch den VERMIETER geltend zu machen und auf alle Klagen, Beschwerden und andere Rechte zu verzichten.
8.6.Der MIETER akzeptiert, erklärt und verpflichtet, dass alle Verpflichtungen und Pflichten des MIETERS aus dem Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen und dem Fahrzeuglieferformular unverändert bleiben und dass der MIETER von allen Verpflichtungen und Pflichten befreit wird, bis das Fahrzeug vom MIETER geliefert oder beschlagnahmt und empfangen wird.
8.7.Unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom VERMIETER geliefert oder vom VERMIETER beschlagnahmt und empfangen wird, akzeptiert und verpflichtet sich der VERMIETER, die gesamte Mietgebühr bis zum Ende des Mietvertrags zu zahlen, zusammen mit den in Artikel 7.5 festgelegten Verzögerungsgebühren, der zu anfallenden Mehrwertsteuer und den anzufallenden Zinsen im doppelten Höhe des Vorschusszinses der Zentralbank der Republik Türkei. Darüber hinaus kann der MIETER von ihm jegliche Schäden, Schäden und Entschädigungen für den Gewinn verlangen, den ihm entzogen.
9. VERSETZUNG, ABTRETUNG, UNTERMIETER, FREIHEITSFREIHEITSVERBOT
Der PÄCHTER darf den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Mieters an eine andere Person übertragen oder abtreten; Man kann das ihm vermietete/gelieferte Fahrzeug nicht für die Nutzung an jemand anderen zuweisen, es als Sicherheit vorzeigen, vermieten, das Freiheitsstrafrecht darauf nutzen oder andere ähnliche Transaktionen durchführen. Das Fahrzeug darf ohne schriftliche Zustimmung des PEGIGORS nicht ins Ausland gebracht werden. Im Falle einer schriftlichen Genehmigung liegen alle Kosten und Verantwortlichkeiten für Ausreisen im Ausland beim MIETER. Der MIETER kann den Mietvertrag, die allgemeinen Bedingungen, das Fahrzeuglieferformular und/oder die daraus resultierenden Rechte, Forderungen und Verpflichtungen an eine andere Person übertragen und/oder abtreten, ohne die Erlaubnis des Mieters einzuholen.
10. STRAFRECHTLICHE HAFTUNG
Der VERMIETER verpflichtet sich, das dem Mieter gehörende Fahrzeug unmittelbar am Ende der Mietperiode oder innerhalb von 3 Stunden nach dem Kündigungsdatum zurückzugeben, falls der Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grund gekündigt werden. Selbst wenn die Mietgebühr für die Verzögerung eingezogen wurde, erklärt der PÄCHTER, dass er/sie weiß, dass er/sie gemäß Artikel 155 des TCK das Verbrechen des Vertrauensmissbrauchs begehen wird.
11. BEWEISE
Der PÄCHTER akzeptiert und verpflichtet sich, dass im Falle eines Streits die Bücher und Unterlagen des Mieters als Grundlage dienen, dass die Bücher und Unterlagen des Mieters schlüssiges und absolutes Beweismittel im Sinne von Artikel 193 der Zivilprozessordnung darstellen und dass der PÄCHTER in keiner Weise gegen die Unterlagen des Mieters Einspruch erheben wird.
12. DATENSCHUTZRICHTLINIE
Die Weitergabe von Informationen wie Fahrzeug, Marke, Modell, Kennzeichen, Mieter, Nutzer, zusätzlicher Fahrer, Kreditkarte usw. durch den MIETER mit Dritten und Organisationen, von denen er Dienstleistungen erhält, kann nicht als Verstieß der Vertraulichkeit angesehen werden. Der PEIGER akzeptiert diese Befugnis des Mieters im Voraus.
13. STREITBEILEGUNG
Das türkische Recht wird bei der Auslegung dieser allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags und des Fahrzeuglieferformulars und/oder in allen Streitigkeiten angewendet, die aufgrund des Mietvertrags und des Fahrzeuglieferformulars und/oder zwischen den Parteien entstehen können; Die Gerichte und Vollstreckungsämter von Antalya sind befugt, Streitigkeiten zu lösen. Sollten die türkischen und fremdsprachigen Versionen der allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags, des Fahrzeuglieferformulars und der noch zu schließenden Anhänge zusätzlich zu diesen allgemeinen Bedingungen im selben Dokument erstellt werden, wird der türkische Text als Grundlage für die Auslegung dieser Texte herangezogen.
14. ÄNDERUNG
Diese allgemeinen Bedingungen, Änderungen oder Ergänzungen am Mietvertrag und am Fahrzeuglieferformular, die nicht schriftlich mit gegenseitiger Unterschrift der Parteien erfolgen, sind nicht gültig.
15. BENACHRICHTIGUNG
Die Parteien akzeptieren, erklären und verpflichten sich, dass die in diesen allgemeinen Bedingungen und/oder Mietvertrags- und/oder Vertragsanhängen und/oder Übergabedokumenten festgelegten Adressen die rechtlichen Mitteilungsadressen sind und dass die an diese Adressen zu machenden Mitteilungen alle rechtlichen Konsequenzen der rechtlich gültigen Mitteilung haben, sofern die Adressänderung der anderen Partei nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitgeteilt wird.
16. STEMPELSTEUER
Die aus dem Mietvertrag ergebene Stempelsteuer, das Fahrzeuglieferformular und die allgemeinen Bedingungen werden vom MIETER bezahlt.
17. DARF NICHT ALS VERZICHT BETRACHTET WERDEN
Das Versäumnis oder die Verzögerung des PESERS bei der Ausübung eines in diesen allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags und des Fahrzeuglieferformulars gewährten Rechts oder Befugnisses stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Befugnis dar, noch verhindert die ausschließliche oder teilweise Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis die spätere Ausübung dieses Rechts oder dieser Befugnis.
18. GESAMTE VEREINBARUNG
Wenn eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags und des Fahrzeuglieferformulars aus irgendeinem Grund als ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar angesehen wird, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen der Vereinbarung; Die übrigen Bestimmungen des Abkommens bleiben in Kraft.

Das Verlassen des gemieteten Fahrzeugs durch Verlassen, das Verlassen des Unfallortes nach dem Unfall, das Nichtzurückgeben des Fahrzeugs, obwohl es abgelaufen ist, oder jegliches Verhalten, das gegen die Abgabepflichtung des Mieters verstößt, gilt als Vertragsbruch. In einem solchen Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug vom Standort abzuholen, das Fahrzeug zu beschlagnahmen, den Schaden zu entschädigen, eine Strafe zu verlangen und die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.

Der Leasingnehmer akzeptiert und verpflichtet sich, dass solche Verstöße die Gültigkeit des Vertrags in seiner Gesamtheit nicht beeinträchtigen und dass alle Verpflichtungen und Verpflichtungen aus dem Vertrag fortbestehen bleiben.

19. ANHÄNGE

Der Mietvertrag und das Fahrzeuglieferformular, die zusammen mit diesen allgemeinen Bedingungen abgeschlossen und nach der Unterzeichnung abgeschlossen wurden, sind ein integraler Bestandteil der allgemeinen Bedingungen und werden gemeinsam ausgelegt.

Alle Bedingungen dieser allgemeinen Bedingungen, die aus 19 Artikeln bestehen, werden gelesen, ausgehandelt und unterzeichnet.


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